Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gäste und alle, die sich für unseren Heimatort Birgel interessieren,
der Ortsgemeinderat und der Ortsbürgermeister sind bei der Kommunalwahl neu gewählt worden.
In Kürze wird hier der neue Ortsbürgermeister und der Gemeinderat vorgstellt.
1. mit der Deutschen Bahn: | Nur wenige Minuten Fußweg führen vom DB Bahnhof Lissendorf, der an der Bahnstrecke Köln - Trier liegt, ins Ortszentrum Birgel. Fahrtzeit von oder bis Köln Hbf: ca. 1 Stunde und 25-30 Minuten Fahrtzeit von oder bis Trier Hbf: ca. 1 Stunde und 35 Minuten |
Wichtiger Hinweis: | Leider ist durch die Flut vom 14./15.07.2021 die Bahnstrecke immer noch gestört. Ersatzbusse fahren z.Z. zwischen Gerolstein und Kall. Da sich die Abfahrtszeiten häufig ändern, schauen Sie bitte direkt auf der Webseite der Deutschen Bahn nach: https://reiseauskunft.bahn.de/bin/query.exe/dn |
2. mit dem Auto: | Aus Richtung Köln fahren Sie die A 1 bis zur Ausfahrt Blankenheim (Autobahnende). Dort geradeaus, dann links Richtung Gerolstein / Hillesheim. Es geht runter ins Ahrtal (Vorsicht: Blitzer!), am Kreisverkehr im Ahrtal geradeaus. Am nächsten Kreisverkehr 2. Ausfahrt rechts raus, dann wieder rechts, dann links durch Wiesbaum nach Birgel (ist ausgeschildert). |
Aus Richtung Aachen kommend fahren Sie die B 258 bis Blankenheim. Ab dort folgen Sie der B 51 bis Stadtkyll. Hier wechseln Sie auf die B 421 Richtung Gerolstein, Daun, Koblenz bis Birgel (ca. 9 Km). |
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Aus Richtung Trier fahren Sie die Autobahn A 1 / A 48 bis zur Abfahrt Gerolstein. Von da fahren Sie bis Dreis, dort auf die B 421 über Hillesheim bis Birgel. |
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Aus Richtung Koblenz verlassen Sie die A 48 am Autobahndreieck Vulkaneifel auf die A 1 und fahren bis zur Ausfahrt Gerolstein. Von da fahren Sie bis Dreis, dort auf die B 421 über Hillesheim bis Birgel. |
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3. mit dem Fahrrad: | Birgel liegt direkt am Kylltalradweg, der von Belgien (Losheim) kommend bis nach Trier führt. |
der Ortsgemeinderat und der Ortsbürgermeister sind bei der Kommunalwahl neu gewählt worden.
In Kürze wird hier der neue Ortsbürgermeister und der Gemeinderat vorgstellt.
Hauptsatzung Birgel
Ausbaubeitragssatzung
- Zweite Änderung Ausbaubeitragssatzung
Beitragssatzung Feld- und Waldwege
Ehrenordnung Birgel
Erschließungsbeitragssatzung
Friedhofssatzung
Hundesteuersatzung-Birgel
Kostenerstattungsbeitragssatzung
Satzung Aufhebung Wirtschaftswege
Straßenreinigungssatzung
Zweitwohnungssteuersatzung
Westconnect GmbH / E.ON bietet für Birgel Glasfaser-Internet an. Bitte informieren Sie sich mit diesem Flyer!
Das Neubaugebiet "Im Brühl" ist fertiggestellt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem passenden Grundstück.
Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an den Ortsbürgermeister Herrn Peter Hutsch
E-Mail: ortsgemeinde.birgel@t-online.de
DSL/ Breitbandversorgung in der Ortsgemeinde Birgel
Die Ortslage ist seit 2013 an die Breitbandversorgung VDSL angeschlossen.
Die maximale Geschwindigkeit liegt bei ca. 50 MBit/s. Je nach Lage der Anschlussnehmer variiert die Geschwindigkeit.
Um exakte Geschwindigkeitswerte zu erhalten, kontaktieren Sie bitte Ihren Telefon- bzw. Internetanbieter.
Die Ortsgemeinde Birgel ist anerkannte Dorferneuerungsgemeinde.
Über die Dorferneuerung fördert das Land Rheinland-Pfalz die strukturelle Entwicklung ländlicher Gemeinden. Die Dorferneuerung will eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützen und das Dorf als eigenständigen Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickeln.
Schwerpunkte der Dorferneuerung sind:
Schaffung und Sicherung wohnstättennaher Arbeitsplätze.
Sicherung bzw. Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs.
Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten.
Sicherung und Verbesserung des Dorfbildes und der baulichen Ordnung.
Erhaltung und Erneuerung ortsbildprägender wie regional typischer Bausubstanz und Siedlungsstrukturen.
Wiederherstellung oder Erhaltung der Einheit von Dorf und Landschaft.
Förderung der Einsatzbereitschaft und der Selbstinitiativen der Dorfbewohner für die Belange ihres Dorfes.
Durchführung einer umfassenden Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation.
Aktuelles Schwerpunktthema der rheinland-pfälzischen Dorferneuerung ist die »Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Dorferneuerung«. Entwickelt werden soll die familienfreundliche Gemeinde.
Auch die Förderung privater Maßnahmen ist im Rahmen der Dorferneuerung möglich. Hierzu gehören:
Erneuerung, Aus-, Um- und Anbau von älteren orts- und landschäftsprägenden oder öffentlich bedeutsamen Gebäuden oder Anlagen.
Nutzungsänderungen ganz oder überwiegend leerstehender, freiwerdender Gebäude bzw. Wohnungen.
Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter.
Anpassung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe an die Erfordernisse zeitgerechten Wohnens und Arbeitens.
Maßnahmen zur Sicherung der örtlichen Grundversorgung wie z.B. Nachbarschaftsläden.
Verfahren:
Private Anträge im Bereich der Dorferneuerung werden über die Kreisverwaltung gestellt. Antragsformulare können bei der Kreisverwaltung angefordert werden.
Bewilligungsbehörde ist das Ministerium des Innern und für Sport. Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen.
Ansprechpartner sind die Dorferneuerungsbeauftragten bei den Kreisverwaltungen.