Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gäste und alle, die sich für unseren Heimatort Birgel interessieren,
ich freue mich sehr, Sie auf unserer Internetseite begrüßen zu dürfen und darf Sie auf einen virtuellen Bummel durch unseren idyllischen Eifelort einladen.
Birgel liegt im schönen Kylltal im Herzen der Vulkaneifel. Im Dezember 2014 wurde der Ortsgemeinde Birgel das Prädikat „Staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde“ durch das Land Rheinland-Pfalz verliehen.
Dank der direkten Bahnanbindung sind die Städte Trier, Bonn und Köln schnell erreichbar.
In unserem Ort leben zur Zeit ca. 480 Einwohner und durch ein aktives Vereinsleben herrscht ein schönes Miteinander.
Ich würde mich freuen, wenn Sie neben dem virtuellen auch den realen Weg in unser schönes Birgel finden.
Elmar Malburg
(Ortsbürgermeister)
Neue Baugrundstücke in der Ortsgemeinde Birgel, Erschließung Neubaugebiet "Im Brühl" in 2022.
1. mit der Deutschen Bahn: | Nur wenige Minuten Fußweg führen vom DB Bahnhof Lissendorf, der an der Bahnstrecke Köln - Trier liegt, ins Ortszentrum Birgel. Fahrtzeit von oder bis Köln Hbf: ca. 1 Stunde und 25-30 Minuten Fahrtzeit von oder bis Trier Hbf: ca. 1 Stunde und 35 Minuten |
Wichtiger Hinweis: | Leider ist durch die Flut vom 14./15.07.2021 die Bahnstrecke immer noch gestört. Ersatzbusse fahren z.Z. zwischen Gerolstein und Kall. Da sich die Abfahrtszeiten häufig ändern, schauen Sie bitte direkt auf der Webseite der Deutschen Bahn nach: https://reiseauskunft.bahn.de/bin/query.exe/dn |
2. mit dem Auto: | Aus Richtung Köln fahren Sie die A 1 bis zur Ausfahrt Blankenheim (Autobahnende). Dort geradeaus, dann links Richtung Gerolstein / Hillesheim. Es geht runter ins Ahrtal (Vorsicht: Blitzer!), am Kreisverkehr im Ahrtal geradeaus. Am nächsten Kreisverkehr 2. Ausfahrt rechts raus, dann wieder rechts, dann links durch Wiesbaum nach Birgel (ist ausgeschildert). |
Aus Richtung Aachen kommend fahren Sie die B 258 bis Blankenheim. Ab dort folgen Sie der B 51 bis Stadtkyll. Hier wechseln Sie auf die B 421 Richtung Gerolstein, Daun, Koblenz bis Birgel (ca. 8 Km). |
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Aus Richtung Trier fahren Sie die Autobahn A 1 / A 48 bis zur Abfahrt Gerolstein. Von da fahren Sie bis Dreis, dort auf die B 421 über Hillesheim bis Birgel. |
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Aus Richtung Koblenz verlassen Sie die A 48 am Autobahndreieck Vulkaneifel auf die A 1 und fahren bis zur Ausfahrt Gerolstein. Von da fahren Sie bis Dreis, dort auf die B 421 über Hillesheim bis Birgel. |
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Wichtiger Hinweis: | Wegen Straßenbauarbeiten kommt es im Zuge der B 421 zwischen Jünkerath und Hillesheim ab der KW 14 (06.04.2021) bis voraussichtlich Ende 2023 zu Behinderungen für den Verkehr. Zur Zeit besteht die Sperrung nur zwischen Birgel und Jünkerath, aus Richtung Hillesheim ist Birgel über die B 421 erreichbar. Der Ort ist zu jeder Zeit über die Ortschaften Wiesbaum (K75) und Lissendorf (L25) erreichbar. Siehe auch diese Karte: Umleitungsstrecke während der Bauarbeiten B 421 in und um Birgel.pdf |
3. mit dem Fahrrad: | Birgel liegt direkt am Kylltalradweg, der von Belgien (Losheim) kommend bis nach Trier führt. |
Mitglieder des Gemeinderats:
Rechnungsprüfungsausschuss:
Mitglieder: Andreas Crump, Jessica Gorges, Manfred Rütz
Stellvertreter: Gerd Ostermann, Andre Esch, Peter Michels
Umwelt-, Planungs-, Bau- und Forstausschuss:
Mitglieder: Manfred Rütz, Andre Esch, Peter Michels, Gerd Ostermann, Peter Meier, Thomas Hutsch
Stellvertreter: Peter Hutsch, Jessica Gorges, Andreas Crump, Jürgen Finnemann, Jochem Hilgers, Manfred Pick
Hauptsatzung Birgel
Ausbaubeitragssatzung
- Zweite Änderung Ausbaubeitragssatzung
Beitragssatzung Feld- und Waldwege
Ehrenordnung Birgel
Erschließungsbeitragssatzung
Friedhofssatzung
Hundesteuersatzung-Birgel
Kostenerstattungsbeitragssatzung
Satzung Aufhebung Wirtschaftswege
Straßenreinigungssatzung
Zweitwohnungssteuersatzung
Die Erschließungsarbeiten des Neubaugebietes "Im Brühl" begonnen im Jahr 2022.
Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an den Ortsbürgermeister Herrn Elmar Malburg
E-Mail: ortsgemeinde.birgel@t-online.de
DSL/ Breitbandversorgung in der Ortsgemeinde Birgel
Die Ortslage ist seit 2013 an die Breitbandversorgung VDSL angeschlossen.
Die maximale Geschwindigkeit liegt bei ca. 50 MBit/s. Je nach Lage der Anschlussnehmer variiert die Geschwindigkeit.
Um exakte Geschwindigkeitswerte zu erhalten, kontaktieren Sie bitte Ihren Telefon- bzw. Internetanbieter.
Die Ortsgemeinde Birgel ist anerkannte Dorferneuerungsgemeinde.
Über die Dorferneuerung fördert das Land Rheinland-Pfalz die strukturelle Entwicklung ländlicher Gemeinden. Die Dorferneuerung will eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützen und das Dorf als eigenständigen Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickeln.
Schwerpunkte der Dorferneuerung sind:
Schaffung und Sicherung wohnstättennaher Arbeitsplätze.
Sicherung bzw. Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs.
Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten.
Sicherung und Verbesserung des Dorfbildes und der baulichen Ordnung.
Erhaltung und Erneuerung ortsbildprägender wie regional typischer Bausubstanz und Siedlungsstrukturen.
Wiederherstellung oder Erhaltung der Einheit von Dorf und Landschaft.
Förderung der Einsatzbereitschaft und der Selbstinitiativen der Dorfbewohner für die Belange ihres Dorfes.
Durchführung einer umfassenden Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation.
Aktuelles Schwerpunktthema der rheinland-pfälzischen Dorferneuerung ist die »Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Dorferneuerung«. Entwickelt werden soll die familienfreundliche Gemeinde.
Auch die Förderung privater Maßnahmen ist im Rahmen der Dorferneuerung möglich. Hierzu gehören:
Erneuerung, Aus-, Um- und Anbau von älteren orts- und landschäftsprägenden oder öffentlich bedeutsamen Gebäuden oder Anlagen.
Nutzungsänderungen ganz oder überwiegend leerstehender, freiwerdender Gebäude bzw. Wohnungen.
Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter.
Anpassung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe an die Erfordernisse zeitgerechten Wohnens und Arbeitens.
Maßnahmen zur Sicherung der örtlichen Grundversorgung wie z.B. Nachbarschaftsläden.
Verfahren:
Private Anträge im Bereich der Dorferneuerung werden über die Kreisverwaltung gestellt. Antragsformulare können bei der Kreisverwaltung angefordert werden.
Bewilligungsbehörde ist das Ministerium des Innern und für Sport. Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen.
Ansprechpartner sind die Dorferneuerungsbeauftragten bei den Kreisverwaltungen.